Stand 19.11.2020
Mit Information vom Innenministerium
Getränke sind bei Friseuren untersagt.
Wir bedauern das sehr.
Stand 11.11.2020
7. Dienstleistungen und Handwerkstätigkeiten Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen einschließlich Handwerkstätigkeiten soll möglichst ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt erfolgen.
Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, insbesondere zu Kontakten und Einhaltung des Sicherheitsabstandes, müssen eingehalten werden.
Der Betrieb von Tierarztpraxen, sowie die medizinisch notwendige Physiotherapie für Tiere sind erlaubt.
Der Betrieb von Hundeschulen und Hundesalons ist gestattet.
Bis zum Ablauf des 30. November 2020 sind insbesondere nachfolgende Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege verboten:
Barber-Shops (i. S. v. Bartpflege, Dienstleistungen des Frisörhandwerks sind gestattet)
Brow-Bars
Kosmetikstudios (auch, wenn diese an Hautarztpraxen angeschlossen sind) Kosmetische Fußpflege
Nagelstudios (kosmetisch-ästhetische Mani- und/oder Pediküre)
Massagepraxen, soweit nicht ärztlich verordnet
Piercing-Studios
Spa-Betriebe
Tattoo-Studios
Thai-Massage-Studio
Waxing-Studios
Wellness-Studios
Wimpernstudios Weiterhin erlaubt sind folgende Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege:
Frisörbetriebe sowie
medizinisch notwendige Behandlungen, insbesondere
o Ergotherapie
o Heilpraktiker
o Logopädie
o Medizinische Fußpflege (stationär und mobil, wenn ärztlich verordnet)
o Medizinisch verordnete Massagen
o Physiotherapie
o Podologie
Andere medizinisch notwendige Therapieformen (beispielsweise Ernährungstherapie, Diätassistenzen) 26 Untersagte Dienstleistungen, beispielsweise
Kosmetikbehandlungen und Bartpflege, dürfen auch nicht von Frisörbetrieben und anderen erlaubten Betrieben erbracht werden. Behandlungsanfragen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie nicht medizinisch notwendig sind, sind durch die betroffenen Dienstleistungsbetriebe abzulehnen.
Gruppentherapien sind nur zulässig, wenn sie ärztlich verordnet und die Durchführung in der Gruppe zwingend erforderlich ist.
Für Selbsthilfegruppen gelten die Regelungen zu Veranstaltungen und Zusammenkünften.
Für Betriebe, die erlaubte körpernahe Dienstleistungen anbieten, gelten verschärfte Hygieneregeln, da das Übertragungsrisiko durch unvermeidliche Nahkontakte während der Erbringung der Dienstleistung deutlich gesteigert ist.
Hygieneregeln Körpernahe Dienstleistungen
Für Personen, die in Betrieben mit zulässigen körpernahen Dienstleistungen tätig sind, gilt für die gesamte Dauer eines Kundenkontaktes die Pflicht, eine Mund-NasenBedeckung zu tragen.
Für Kundinnen und Kunden gilt, dass das Betreten nur gestattet ist, wenn für die gesamte Dauer des Aufenthaltes eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird.
Kundinnen und Kunden ist die Abnahme nur gestattet, soweit und solange die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann.
Die Begleitung betreuungsbedürftiger Personen (beispielsweise Kinder unter 6 Jahren) ist zulässig.
Name, Anschrift und Telefonnummer der Kundinnen oder Kunden sind ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Dienstleisterin oder dem Dienstleister zu erfassen.
Die erfassten personenbezogenen Daten sind bei direktem Kundenkontakt für die Dauer eines Monats nach diesem Kontakt geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und bei bestätigter Infektion mindestens einer Kundin oder eines Kunden den zuständigen Behörden zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutz-konform zu löschen oder zu vernichten.
Bei offenkundig falschen Angaben (Pseudonymen, „Spaß-namen‘‘) sollte auf die korrekte Angabe der personenbezogenen Daten hingewirkt oder vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.
Die Bestimmungen der Art. 13 (Informationspflicht), 15 (Auskunftsrecht), 18 (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung) und 20 (Recht auf Datenübertragbarkeit) DS-GVO finden keine Anwendung; die Kundinnen und Kunden sind über diese Beschränkungen zu informieren.
Weitere Informationen zur Mund-Nasen-Bedeckung sind in der Anlage zu den Ausführungshinweisen unter https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/mund-nasen-schutz aufgeführt.
27 Kontaktadressen Kontakt: https://corona.hessen.de Bürgertelefon Hessen/Hotline Hessenweite Hotline für Fragen, Anliegen und Informationen zum Corona-Virus: 0800-555 4666 Fragen zu Gesundheit und Quarantäne beantworten wir täglich von 9 bis 15 Uhr. Für weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Corona-Virus erreichen Sie uns montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr. Aus dem Ausland wählen Sie bitte: +49 611 32 111 000 Sie können uns Ihre Fragen auch mailen: buergertelefon@stk.hessen.de